
Jedermannsrecht "Allemansrätten"
Das schwedische Jedermannsrecht, auch als "Allemansrätten" bekannt, ist ein Grundsatz des öffentlichen Zugangs zu Natur und Land in Schweden. Es handelt sich um das Recht für jedermann, sich frei in der Natur zu bewegen und bestimmte Aktivitäten auszuüben, ohne private Grundstücke zu betreten. Das Jedermannsrecht erlaubt Menschen, die Natur zu genießen und zu erkunden, solange sie dabei verantwortungsbewusst handeln und die Umwelt respektieren.




Die wichtigsten Punkte des schwedischen Jedermannsrechts sind:
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Freiheit der Bewegung: Menschen dürfen sich frei in der Natur bewegen, sei es zu Fuß, mit dem Fahrrad, auf Skiern oder mit einem Kanu. Dies gilt für nicht eingezäunte Gebiete, sofern die Vegetation nicht beschädigt wird.
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Recht zum Campen: Unter Einhaltung gewisser Regeln ist es erlaubt, für kurze Zeit zu zelten und sein Zelt auf nicht eingezäunten privaten Grundstücken aufzuschlagen.
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Pflücken von Beeren und Pilzen: Es ist erlaubt, Beeren, Pilze und Blumen in der Natur zu sammeln, solange dies in geringen Mengen für den persönlichen Gebrauch geschieht.
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Zugang zu Gewässern: Das Recht gilt auch für den Zugang zu Seen und Meeresküsten, wobei man das Boot in vielen Gewässern frei benutzen kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Jedermannsrecht nicht dazu berechtigt, private Gärten, landwirtschaftliche Flächen, umzäunte Grundstücke oder Naturschutzgebiete zu betreten. Zudem muss man darauf achten, die Natur zu respektieren, Müll zu vermeiden und Rücksicht auf die Tierwelt zu nehmen.